Unterstützen Sie die Binger Rudergesellschaft 1911 e.V.: Spenden Sie an die BRG !

Wir, die Mitglieder und der Vorstand der Binger Rudergesellschaft 1911 e.V. – kurz „BRG“ – , freuen uns über jede Spende. Diese dient der Förderung des Rudersports und der Erhalt der Anlagen und Boote der BRG.

Um die Abwicklung von Spenden für Spender und BRG so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir uns bei der BRG entschieden, vom vereinfachten Spendennachweis ohne Spendenquittung für Spenden bis 200 € Gebrauch zu machen.

Wie geht es ?

– Spenden Sie bis 200 € an die Binger Rudergesellschaft 1911 e.V. bei der Mainzer Volksbank (MVB)
IBAN: DE12 5519 0000 0044 0340 15
BIC: MVBMDE55
mit dem Betreff „Spende an die BRG“.

– Drucken Sie die hier verlinkte PDF „Spendenbestätigung für das Finanzamt über Zuwendung an die Binger Rudergesellschaft 1911 e.V.“ und fügen Sie diesem Dokument den Nachweis Ihrer Spende an die Binger Rudergesellschaft. Dieser Nachweis kann entweder den jeweiligen Kontoausdruck Ihrer Bank oder den einfachen Ausdruck (PC-Ausdruck) der betreffenden Überweisung aus Ihrem Online-Bankkonto sein.

– Beide Dokumente, Nachweis der Überweisung und Spendenbestätigung, legen Sie Ihrer Steuererklärung bei. Fertig !

Höhere Spenden als 200 € sind weiterhin sehr willkommen. Hier erstellt Ihnen die BRG eine individuelle Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung. Dafür werden folgende Angaben von Ihnen benötigt: Name und Vorname des Spenders, Anschrift des Spenders, Datum der Spende und Spendenbetrag. Wenn diese Daten vollständig in Ihrer Überweisung an die BRG (Konto bei der MVB, siehe oben) mit dem Zusatz „Spende“ enthalten sind, erhalten Sie automatisch Ihre Spendenbescheinigung ohne weiteres Zutun ihrerseits von der BRG direkt nach Hause geschickt.

Bei Rückfragen melden Sie sich hierzu einfach an den stv. Vorsitzender Finanzen der BRG, er hilft Ihnen gerne.


Zu den rechtlichen Grundlagen des „Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bei Spenden bis 200  €“ finden Sie unten eine aktuelle Erläuterung.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bei Spenden bis (inkl.) 200 €: rechtlicher Hintergrund.

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck (=Ausdruck der Überweisung auf das Konto der Binger Rudergesellschaft aus Ihrem Online Banking Konto) oder natürlich Kontoauszug zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende – vorzulegen.

Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Binger Rudergesellschaft 1911 e.V., Bleiche 2, 55411 Bingen am Rhein erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Melden Sie sich hierzu einfach an den stv. Vorsitzender Finanzen der BRG, er hilft Ihnen gerne.